Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Anbieter der Software „FolienFlow“ ist die FABULOUS CODE UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (nachfolgend „Anbieter“). Die vollständigen Anbieterangaben (Anschrift, Vertretung, Registereintrag, Kontakt) stehen im Impressum unter fabulous-holdings.com/legal.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von FolienFlow zwischen dem Anbieter und seinen Kunden, unabhängig davon, ob FolienFlow über den Browser (Web-App unter app.folienflow.de) oder als auf einem Endgerät installierte Web-App (Progressive Web App, „PWA“) genutzt wird.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er FolienFlow in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu verlangen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Bestandteil des Vertrags ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Anlage 1. Im Übrigen gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist, die Datenschutzerklärung unter fabulous-holdings.com/legal.
§ 2 Begriffe
(1) „Kunde“ ist das Unternehmen (in der Regel eine Fahrzeugfolierungs-Werkstatt), das ein Konto bei FolienFlow registriert und mit dem Anbieter den Nutzungsvertrag schließt.
(2) „Nutzer“ sind die natürlichen Personen, denen der Kunde Zugang zu seinem Konto einräumt, insbesondere Inhaber, Büro- und Werkstattmitarbeiter sowie der Steuerberater des Kunden.
(3) „Endkunden“ sind die Kunden des Kunden, also insbesondere Fahrzeughalter und Auftraggeber der Werkstatt, sowie Interessenten, die über Funktionen von FolienFlow (z. B. Online-Angebotsannahme oder öffentlicher Konfigurator) mit dem Kunden in Kontakt treten.
(4) „Kundendaten“ sind alle Daten und Inhalte, die der Kunde, seine Nutzer oder seine Endkunden in FolienFlow eingeben, hochladen oder durch die Nutzung erzeugen, z. B. Kunden- und Fahrzeugdaten, Angebote, Aufträge, Rechnungen, Fotos, Unterschriften, Belege und Kontoumsätze.
(5) „Textform“ meint eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB, insbesondere E-Mail.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von FolienFlow auf der Website folienflow.de und in der Software stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt durch Ausfüllen des Registrierungsformulars, Bestätigung dieser AGB und Absenden der Registrierung ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Konto freischaltet oder die Registrierung in Textform bestätigt. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(3) Die Person, die die Registrierung vornimmt, versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen (insbesondere Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner) unverzüglich in seinem Konto zu aktualisieren.
(4) Pro Unternehmen wird grundsätzlich ein Konto (Mandant) geführt. Konten sind nicht übertragbar, es sei denn, der Anbieter stimmt der Übertragung in Textform zu.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert; die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit unter folienflow.de/agb sowie in der Software abrufbar und kann vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden FolienFlow als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software und die Kundendaten werden auf Servern gespeichert und betrieben, die der Anbieter selbst oder durch Dienstleister unterhält. Eine Überlassung der Software zur Installation auf eigenen Systemen des Kunden (Quellcode oder Objektcode) ist nicht geschuldet; die Installation als PWA auf einem Endgerät ändert hieran nichts.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Software und auf folienflow.de beschriebenen Funktionalität. Er umfasst derzeit insbesondere:
- Belege: Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Aufträgen und Rechnungen (einschließlich Gutschriften und Stornorechnungen) als PDF sowie als elektronische Rechnung in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung, Versand per E-Mail, Zahlungsverwaltung, Zahlungserinnerungen und Mahnungen;
- Online-Angebotsannahme: Bereitstellung von Angeboten über einen individuellen Link, über den Endkunden das Angebot einsehen und online annehmen können;
- Digitale Fahrzeugannahme: Erfassung von Fahrzeugzustand, Schäden, Fotos und Unterschrift des Endkunden sowie Erzeugung eines Annahmeprotokolls;
- Planung: Terminplaner für Aufträge und Mitarbeiter sowie Verwaltung von Abwesenheiten (z. B. Urlaub);
- Mitarbeiterzugänge: Zugänge für Nutzer mit Rollen und Rechten (z. B. Inhaber, Büro, Mitarbeiter, Steuerberater) und eine für Smartphones optimierte Oberfläche;
- Buchhaltungsfunktionen: Erfassung von Eingangsbelegen einschließlich KI-gestützter Belegerkennung über einen externen KI-Dienst (siehe § 10), Import von Kontoumsätzen aus Dateien, Zuordnung von Zahlungen, Export von Buchungsdaten in einem DATEV-kompatiblen Format und lesender Zugang für den Steuerberater;
- Folien-Visualisierung: Darstellung von Fahrzeugen in verschiedenen Folienfarben sowie ein öffentlich erreichbarer Konfigurator, den der Kunde seinen Endkunden per Link zur Verfügung stellen kann.
(3) Funktionsbeschreibungen, Abbildungen und Beispiele auf der Website und in der Software dienen der Beschreibung der Leistung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsgarantie dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen Erklärung des Anbieters in Textform, die als solche bezeichnet ist.
(4) Der Anbieter entwickelt FolienFlow laufend weiter. Er ist berechtigt, die Software zu aktualisieren, Funktionen zu verbessern, zu ändern oder zu ergänzen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Näheres regelt § 20.
(5) Voraussetzung für die Nutzung ist ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen, gängigen Webbrowser und eine ausreichende Internetverbindung. Für die Beschaffung, den Betrieb und die Sicherheit dieser technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Funktionen wie Kamera-Upload oder Installation als PWA hängen vom Betriebssystem und Browser des Endgeräts ab.
(6) Leistungen Dritter, auf die FolienFlow verweist oder die über Schnittstellen angebunden sind (z. B. Online-Banking des Kunden, DATEV-Software des Steuerberaters, E-Mail-Postfächer der Empfänger), sind nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters.
§ 5 Testphase, Preise und Zahlung
(1) Die Nutzung von FolienFlow ist derzeit kostenlos. Soweit der Anbieter eine kostenlose Testphase anbietet, ergeben sich deren Dauer und Umfang aus den Angaben bei der Registrierung bzw. in der Software. Eine kostenlose Nutzung oder Testphase geht nicht automatisch in eine kostenpflichtige Nutzung über.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, künftig Entgelte für die Nutzung von FolienFlow oder einzelner Funktionen einzuführen oder bestehende Entgelte zu ändern. Er wird dies dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform ankündigen und dabei die künftigen Preise und Konditionen mitteilen.
(3) Eine kostenpflichtige Nutzung setzt voraus, dass der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt, z. B. durch Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs in der Software. Stimmt der Kunde nicht zu, kann der Anbieter den Zugang nach Ablauf der Ankündigungsfrist auf einen gegebenenfalls weiterhin kostenlos angebotenen Funktionsumfang beschränken oder den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen ordentlich kündigen; der Datenexport nach § 13 bleibt in jedem Fall möglich. Bei einer Erhöhung bereits vereinbarter Entgelte ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
(4) Soweit Entgelte vereinbart sind, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Entgelte sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch aus; der Kunde ist mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu sperren; der Zugriff auf den Datenexport bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich, FolienFlow mit einer marktüblichen Verfügbarkeit bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Reaktionszeit (Service Level) ist nicht vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert in Textform zugesagt wurde.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software für Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und Weiterentwicklungen vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken. Planbare Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten (insbesondere abends, nachts oder am Wochenende) durch und kündigt längere planbare Unterbrechungen nach Möglichkeit vorab in der Software oder per E-Mail an. Unaufschiebbare Maßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, kann der Anbieter jederzeit ohne Vorankündigung durchführen.
(3) Nicht als Ausfallzeit gelten Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets oder von Telekommunikationsnetzen, Störungen der Endgeräte oder Netzwerke des Kunden, Fehlbedienungen sowie Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Angriffe auf IT-Infrastrukturen).
(4) Support leistet der Anbieter per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg). Ein Anspruch auf telefonischen Support, Vor-Ort-Support, Schulungen, individuelle Anpassungen oder Datenmigration besteht nicht, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Zugangsdaten: Der Kunde hält Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim, wählt sichere Passwörter und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, ändert der Kunde diese unverzüglich und informiert den Anbieter. Der Kunde muss sich Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, zurechnen lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(2) Rechtmäßigkeit der Daten: Der Kunde ist für die Kundendaten, ihre Richtigkeit und ihre Rechtmäßigkeit allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Eingabe, Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten in FolienFlow sowie deren Versand an Dritte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht) oder Rechte Dritter verstoßen. Der Anbieter prüft Kundendaten nicht inhaltlich.
(3) Einwilligungen und Informationen der Endkunden: Der Kunde ist gegenüber seinen Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass für die Verarbeitung der Daten seiner Endkunden eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere für Fotos von Fahrzeugen und Personen, Kennzeichen, Unterschriften, Kontaktdaten und den E-Mail-Versand von Dokumenten, und dass er seine Endkunden nach Art. 13, 14 DSGVO informiert. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, holt der Kunde diese ein und dokumentiert sie. Auf Fotos sollen möglichst keine unbeteiligten Personen oder nicht erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. im Fahrzeuginnenraum liegende Dokumente) erkennbar sein.
(4) Untersagte Nutzung: Der Kunde wird FolienFlow nicht missbräuchlich nutzen. Untersagt sind insbesondere
- das Hochladen oder Versenden rechtswidriger Inhalte sowie unverlangter Werbung (Spam) über die E-Mail-Funktionen;
- das Hochladen von Schadsoftware oder Dateien, die die Systeme des Anbieters gefährden können;
- Versuche, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder die Software zu dekompilieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist;
- automatisierte Abfragen (z. B. Scraping, Lasttests) und eine Nutzung, die die Systeme übermäßig belastet;
- die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), soweit dies für den Betrieb der Werkstatt nicht erforderlich ist;
- die Weitervermietung oder sonstige Überlassung von FolienFlow an Dritte außerhalb der eigenen Organisation.
(5) Mitwirkung: Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich und so konkret wie möglich (z. B. betroffene Funktion, Uhrzeit, Fehlermeldung, Bildschirmfoto) per E-Mail an den Anbieter und unterstützt den Anbieter angemessen bei der Fehleranalyse.
(6) Eigene Sicherung: Der Kunde ist für die Einhaltung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich und sichert geschäftskritische Daten zusätzlich in angemessenen Abständen durch Exporte (siehe § 13).
§ 8 Mitarbeiter- und Steuerberaterzugänge
(1) Der Kunde kann Nutzern Zugänge mit unterschiedlichen Rollen und Rechten einräumen. Er entscheidet eigenverantwortlich, welcher Nutzer welche Rolle erhält und damit welche Daten (z. B. Preise, Umsätze, Buchhaltungsdaten) einsehen oder bearbeiten kann. Der Anbieter stellt die Rollen- und Rechteverwaltung bereit, schuldet aber keine Prüfung der vom Kunden getroffenen Zuweisungen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB, insbesondere § 7, einhalten, und verpflichtet sie auf die Vertraulichkeit der Daten. Er ist für das Handeln seiner Nutzer wie für eigenes Handeln verantwortlich. Scheidet ein Nutzer aus oder entfällt die Berechtigung, deaktiviert oder löscht der Kunde den Zugang unverzüglich.
(3) Räumt der Kunde seinem Steuerberater oder einer anderen beratenden Person einen Zugang ein, geschieht dies auf Veranlassung und in der Verantwortung des Kunden. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Steuerberater entsteht dadurch nicht. Die berufsrechtlichen Pflichten des Steuerberaters bleiben unberührt.
(4) Der Kunde ist für die Erfüllung arbeits- und datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber seinen Beschäftigten, etwa bei der Erfassung von Arbeitszeiten, Einsatzplänen und Abwesenheiten, selbst verantwortlich. Bestehende Mitbestimmungsrechte (z. B. eines Betriebsrats) hat der Kunde vor der Einführung zu beachten.
§ 9 Funktionen gegenüber Endkunden
(1) Keine Vertragspartei: Verträge, die der Kunde mit seinen Endkunden schließt, insbesondere über die Online-Angebotsannahme, kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Endkunden zustande. Der Anbieter ist weder Vertragspartei noch Vertreter oder Bote einer Partei und übernimmt keine Verantwortung für Inhalt, Zustandekommen oder Erfüllung dieser Verträge.
(2) Online-Angebotsannahme: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Angebote, die er über FolienFlow bereitstellt, inhaltlich richtig und vollständig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Schließt der Kunde über die Online-Annahme Verträge mit Verbrauchern, obliegen ihm insbesondere die Informationspflichten im Fernabsatz einschließlich einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sowie die Einbeziehung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Angebotslinks sind für den jeweiligen Empfänger bestimmt; der Kunde entscheidet, an wen er sie weitergibt.
(3) Fahrzeugannahme und Unterschriften: Die in FolienFlow erfasste Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur und genügt nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform (§ 126 BGB). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den Beweiswert von Annahmeprotokollen, Fotos oder Unterschriften in einem gerichtlichen Verfahren. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Zustandsdokumentation ist der Kunde verantwortlich.
(4) Folien-Visualisierung und Konfigurator: Visualisierungen sind unverbindliche, computergenerierte Darstellungen. Farben, Oberflächen, Effekte und Passformen können je nach Bildschirm, Fotoqualität und Lichtverhältnissen erheblich vom tatsächlichen Ergebnis abweichen. Der Kunde weist seine Endkunden darauf hin. Genannte Folienhersteller, Produkt- und Farbbezeichnungen sind Marken bzw. Bezeichnungen ihrer jeweiligen Inhaber; ihre Nennung begründet keine Partnerschaft und keine Zusicherung der Verfügbarkeit. Bindet der Kunde den öffentlichen Konfigurator auf seiner Website oder in sozialen Medien ein, ist er für die dortigen rechtlichen Pflichtangaben und Datenschutzhinweise verantwortlich. Für Fotos, die Endkunden über den Konfigurator hochladen, gilt der Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden.
(5) E-Mail-Versand: E-Mails, die der Kunde aus FolienFlow versendet (z. B. Angebote, Rechnungen, Erinnerungen), werden über die technische Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner E-Mail-Dienstleister im Namen des Kunden versendet; Antworten der Empfänger gehen an die vom Kunden hinterlegte Antwortadresse. Der Kunde ist für Inhalt, Empfänger und Rechtmäßigkeit der E-Mails verantwortlich. Werbliche E-Mails darf der Kunde nur mit der erforderlichen Einwilligung bzw. im gesetzlich zulässigen Rahmen versenden. Der Anbieter schuldet nicht die Zustellung beim Empfänger, da diese auch von Systemen Dritter (z. B. Spamfiltern) abhängt; der Kunde prüft im Zweifel den Zugang wichtiger Erklärungen (z. B. Mahnungen) selbst.
§ 10 KI-gestützte Funktionen
(1) Für die automatische Erkennung von Belegen (z. B. Rechnungsaussteller, Datum, Beträge, Steuersätze) nutzt FolienFlow einen externen KI-Dienst (derzeit OpenAI) über eine geschäftliche Programmierschnittstelle. Nutzt der Kunde diese Funktion, werden die betreffenden Belegdateien und daraus gewonnene Inhalte zu diesem Zweck an den KI-Dienst übermittelt. Der KI-Dienst ist als Unterauftragsverarbeiter in Anhang C der Anlage 1 aufgeführt.
(2) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen sind automatisch erzeugte Vorschläge. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft jeden erkannten Wert vor der Übernahme in seine Buchhaltung eigenverantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit KI-gestützter Ergebnisse.
(3) Der Kunde soll über die Belegerkennung nur Dokumente verarbeiten, die für seine Buchhaltung erforderlich sind, und keine Dokumente mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten hochladen. Er kann Belege auch ohne KI-Erkennung manuell erfassen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den eingesetzten KI-Dienst unter Beachtung von § 6 der Anlage 1 zu wechseln oder die Funktion anzupassen oder einzustellen.
§ 11 Buchhaltung, E-Rechnung, DATEV – keine Steuer- oder Rechtsberatung
(1) FolienFlow ist ein Werkzeug zur Unterstützung der kaufmännischen Abläufe des Kunden. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Buchführung im Auftrag oder sonstige Leistungen, die Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind. Hinweise, Vorlagen, Standardtexte, Kontierungs- und Zuordnungsvorschläge in der Software sind unverbindlich.
(2) Die Buchhaltungs-, E-Rechnungs- und Exportfunktionen ersetzen nicht die Prüfung durch einen Steuerberater. Der Kunde ist allein verantwortlich für
- die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Rechnungen, einschließlich der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben (insbesondere § 14 UStG) und der gewählten Steuersätze;
- die Wahl des richtigen Rechnungsformats gegenüber dem jeweiligen Empfänger und die Erfüllung der Pflichten zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen;
- die ordnungsgemäße Buchführung, die Kontierung und die Abstimmung mit seinem Steuerberater;
- die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Verfahrensdokumentation und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
(3) Der Anbieter gestaltet FolienFlow so, dass es die GoBD-konforme Arbeitsweise des Kunden unterstützt (z. B. durch Festschreibung abgeschlossener Rechnungen und Korrektur über Stornorechnungen). Eine Zertifizierung oder Testierung der Software ist damit nicht verbunden. Ob die Gesamtheit der Abläufe des Kunden den GoBD entspricht, hängt maßgeblich von seiner eigenen Organisation ab und liegt in seiner Verantwortung.
(4) E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt FolienFlow auf Grundlage der vom Kunden erfassten Daten nach den zum Zeitpunkt der Erstellung umgesetzten Spezifikationen. Der Anbieter bemüht sich, Änderungen der Formatvorgaben in angemessener Zeit umzusetzen, schuldet jedoch nicht, dass jedes Empfängersystem die erzeugten Dateien annimmt. Zusätzliche Anforderungen einzelner Empfänger (z. B. Leitweg-ID, Bestellnummern, Einreichung über bestimmte Portale) hat der Kunde zu beachten.
(5) Der Export von Buchungsdaten erfolgt in einem DATEV-kompatiblen Format. DATEV ist eine Marke der DATEV eG; der Anbieter ist kein Partner der DATEV eG, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Kunde bzw. sein Steuerberater prüft exportierte Daten vor der Weiterverarbeitung.
(6) Importierte Kontoumsätze und automatische Zuordnungen von Zahlungen zu Rechnungen sind vom Kunden zu prüfen. Der Import erfolgt über vom Kunden bereitgestellte Dateien; eine direkte Verbindung zum Konto des Kunden bei seiner Bank wird hierfür nicht hergestellt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, FolienFlow im Rahmen dieser AGB für eigene geschäftliche Zwecke durch seine Nutzer bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf seinen Endkunden die dafür vorgesehenen öffentlichen Funktionen (Angebotslinks, Konfigurator) zugänglich machen.
(2) Alle Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen, der Benutzeroberfläche, den Vorlagen, Grafiken, Texten und Marken „FolienFlow“ verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Weitergehende Rechte erhält der Kunde nicht.
(3) Die Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Berechtigten. Der Kunde räumt dem Anbieter die einfachen Rechte ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu übermitteln und technisch zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist, und zwar ausschließlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Anlage 1.
(4) Der Anbieter darf technische Nutzungsdaten (z. B. Protokolle, Fehlermeldungen, Leistungskennzahlen) in anonymisierter oder aggregierter Form zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehlerbehebung und zur Verbesserung der Software auswerten. Ein Rückschluss auf einzelne Kunden, Nutzer oder Endkunden ist dabei ausgeschlossen.
(5) Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter unentgeltlich für die Weiterentwicklung von FolienFlow verwenden.
§ 13 Kundendaten, Datensicherung und Datenexport
(1) Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe von Anlage 1. Er nutzt Kundendaten nicht für eigene Werbezwecke und verkauft sie nicht.
(2) Der Anbieter sichert die Datenbestände regelmäßig nach dem Stand der Technik (siehe Anhang B der Anlage 1). Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems im Störfall. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner, von ihm selbst gelöschter oder geänderter Datensätze besteht nicht.
(3) Der Kunde kann seine wesentlichen Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit in gängigen Formaten exportieren, insbesondere Belege als PDF bzw. E-Rechnungsdatei sowie Buchungsdaten und Belegpakete im DATEV-kompatiblen bzw. in einem anderen gängigen Format (z. B. CSV, ZIP). Der jeweilige Umfang der Exportfunktionen ergibt sich aus der Software. Ein Anspruch auf einen Export in einem bestimmten weiteren Format oder auf die Übernahme in ein Drittsystem besteht nicht.
(4) FolienFlow ersetzt kein revisionssicheres Archiv. Der Kunde stellt durch regelmäßige Exporte und eine eigene Archivierung sicher, dass er seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. nach § 147 AO und § 257 HGB) auch nach Ende des Vertrags erfüllen kann.
(5) Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde seine Daten noch für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen exportieren; der Anbieter weist den Kunden mit der Kündigungsbestätigung hierauf hin. Danach löscht der Anbieter die Kundendaten nach Maßgabe von § 11 der Anlage 1, soweit keine gesetzliche Pflicht des Anbieters zur weiteren Speicherung besteht. Eine Pflicht des Anbieters, Kundendaten für den Kunden über diesen Zeitraum hinaus aufzubewahren, besteht nicht.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Endkunden, Nutzern und Geschäftspartnern des Kunden), handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1, der mit Abschluss des Nutzungsvertrags wirksam vereinbart wird. Im Fall von Widersprüchen geht Anlage 1 diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet, z. B. Registrierungs- und Vertragsdaten des Kunden und Kontaktdaten seiner Ansprechpartner zur Vertragsabwicklung, Abrechnung, Kommunikation und Sicherheit, ist er selbst Verantwortlicher. Hierfür gilt die Datenschutzerklärung unter fabulous-holdings.com/legal.
(3) Der Anbieter darf den Kunden per E-Mail über wesentliche Änderungen, Sicherheitshinweise, Wartungsarbeiten und neue Funktionen von FolienFlow informieren, soweit dies mit der Vertragsdurchführung zusammenhängt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 16 Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass FolienFlow während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die in § 4 beschriebenen Funktionen aufweist. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Anbieter beseitigt ordnungsgemäß gemeldete Mängel in angemessener Frist. Er kann dies nach seiner Wahl auch durch die Bereitstellung eines Updates oder einer zumutbaren Umgehungslösung tun.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Schadensersatzansprüche § 17.
(4) Soweit und solange die Nutzung unentgeltlich erfolgt, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat einen Mangel arglistig verschwiegen; § 17 bleibt unberührt. Ein Minderungsrecht kommt mangels Entgelt nicht in Betracht.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei Störungen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden, auf ungeeigneten Endgeräten oder Browsern des Kunden oder auf Umständen nach § 6 Abs. 3 beruhen.
§ 17 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei entgeltlicher Nutzung ist die Haftung nach diesem Absatz je Schadensfall auf den Betrag der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Solange und soweit die Nutzung von FolienFlow unentgeltlich erfolgt, haftet der Anbieter abweichend von Abs. 2 nur nach Abs. 1; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insoweit ausgeschlossen (vgl. §§ 521, 599 BGB).
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde eine angemessene eigene Datensicherung durch regelmäßige Exporte (§ 7 Abs. 6, § 13 Abs. 4) vorgenommen hätte.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Ergebnissen, die auf Eingaben des Kunden oder auf KI-gestützten Vorschlägen beruhen und vom Kunden nicht geprüft wurden, sowie nicht für steuerliche oder rechtliche Folgen von Entscheidungen des Kunden (§§ 10, 11), es sei denn, der Fehler beruht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters im Sinne von Abs. 1 oder Abs. 2.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; im Innenverhältnis gilt § 13 der Anlage 1.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren, außer in den Fällen des Abs. 1, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 18 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkunden und Behörden) frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder gesetzlicher Vorschriften durch die Kundendaten oder durch die Nutzung von FolienFlow durch den Kunden oder seine Nutzer geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 19 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit bei Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs nichts anderes vereinbart wird.
(2) Solange die Nutzung unentgeltlich ist, kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, z. B. per E-Mail an den Anbieter oder über eine hierfür in der Software bereitgestellte Funktion. Der Anbieter kann den unentgeltlichen Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform kündigen.
(3) Bei kostenpflichtigen Tarifen gelten die bei der Buchung vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Ist nichts vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen § 7 verstößt, die Registrierung als Unternehmer (§ 1 Abs. 3) auf falschen Angaben beruht oder der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 7 (z. B. Versand von Spam, Verbreitung von Schadsoftware, unbefugter Zugriff) oder bei einer akuten Gefahr für die Sicherheit der Systeme ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer bzw. einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden, wählt das mildeste geeignete Mittel, informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform. Für den Umgang mit Kundendaten nach Vertragsende gilt § 13 Abs. 5.
§ 20 Änderungen der Leistungen und dieser AGB
(1) Der Anbieter kann den Funktionsumfang von FolienFlow ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich und für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen, geänderter Leistungen von Dienstleistern oder aus Gründen der IT-Sicherheit. Entfällt dadurch eine wesentliche Funktion ersatzlos, die der Kunde nachweislich nutzt, ist der Kunde zur Kündigung zum Zeitpunkt des Wegfalls berechtigt. Die Einführung von Entgelten richtet sich ausschließlich nach § 5.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, technischer Änderungen, der Einführung neuer Funktionen oder zur Beseitigung von Unklarheiten. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung oder die Hauptleistungspflichten wesentlich zum Nachteil des Kunden verschieben, sind nach diesem Absatz ausgeschlossen; hierfür ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.
(3) Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich nach § 19 kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist. Mitteilungen an den Kunden kann der Anbieter an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse des Inhabers richten.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; er teilt dies dem Kunden rechtzeitig vorher mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage 1: Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
zwischen dem Kunden als Verantwortlichem (nachfolgend „Auftraggeber“) und der FABULOUS CODE UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (Angaben siehe Impressum unter fabulous-holdings.com/legal), als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer“).
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der Software FolienFlow nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Hauptvertrag“).
(2) Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Er endet nicht vor Abschluss der Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach § 11.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
(1) Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Organisieren, Ordnen, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln (insbesondere per E-Mail-Versand im Auftrag des Auftraggebers), Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten von Daten.
(2) Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung, Betrieb, Wartung, Sicherung und Support der Software FolienFlow mit den im Hauptvertrag beschriebenen Funktionen, insbesondere Kunden- und Fahrzeugverwaltung, Erstellung und Versand von Angeboten, Aufträgen und Rechnungen, Online-Angebotsannahme, digitale Fahrzeugannahme, Planung von Aufträgen und Abwesenheiten, Buchhaltungsfunktionen einschließlich KI-gestützter Belegerkennung, Import von Kontoumsätzen und Datenexport sowie Folien-Visualisierung und öffentlicher Konfigurator.
(3) Die Arten der Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anhang A.
(4) Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (siehe § 6 Abs. 4).
§ 3 Weisungsbefugnis
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Die Weisungen werden durch den Hauptvertrag und diesen Vertrag festgelegt und durch die Bedienung der Software durch den Auftraggeber und seine Nutzer konkretisiert (z. B. Anlegen, Ändern, Versenden, Exportieren und Löschen von Daten). Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, erteilt der Auftraggeber in Textform; sie werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung so lange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und dass sie die Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
(2) Der Auftragnehmer trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe Anhang B).
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten des Auftraggebers getrennt von den Daten anderer Kunden (logische Mandantentrennung) und nicht für eigene Zwecke.
(4) Der Auftragnehmer benennt einen Datenschutzbeauftragten, soweit er hierzu gesetzlich verpflichtet ist, und teilt dessen Kontaktdaten auf Anfrage mit. Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist im Übrigen der Auftragnehmer unter den im Impressum genannten Kontaktdaten.
(5) Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Die in Anhang B beschriebenen Maßnahmen sind verbindlich. Sie berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer darf sie durch alternative, gleichwertige oder bessere Maßnahmen ersetzen; das Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen dokumentiert der Auftragnehmer.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang C aufgeführt und gelten als genehmigt.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab in Textform (z. B. per E-Mail oder durch Hinweis in der Software) über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt. Bei einem berechtigten Widerspruch kann der Auftragnehmer eine zumutbare Alternative anbieten; ist dies nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Ist eine Änderung aus dringenden Gründen der Sicherheit oder Verfügbarkeit sofort erforderlich, informiert der Auftragnehmer unverzüglich nachträglich; das Widerspruchsrecht gilt entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den in diesem Vertrag festgelegten im Wesentlichen entsprechen, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO.
(4) Soweit ein Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet oder ein Zugriff aus einem Drittland möglich ist, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (einschließlich einer Zertifizierung nach einem hierauf beruhenden Rahmen) oder durch den Abschluss der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, gegebenenfalls ergänzt um zusätzliche Maßnahmen.
(5) Nicht als Unterauftragsverhältnisse gelten Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten in Anspruch nimmt und die keinen Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers mit sich bringen (z. B. reine Telekommunikationsleistungen). Der Auftragnehmer trifft auch insoweit angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Daten.
§ 7 Unterstützung bei Rechten betroffener Personen
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 12 bis 23 DSGVO). Der Auftraggeber kann viele dieser Rechte unmittelbar über die Funktionen der Software erfüllen (z. B. Bearbeiten, Exportieren und Löschen von Datensätzen).
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter, soweit eine Zuordnung zum Auftraggeber möglich ist. Der Auftragnehmer beantwortet solche Ersuchen nicht selbst, sofern der Auftraggeber ihn nicht dazu anweist.
§ 8 Weitere Unterstützungspflichten
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung und Benachrichtigung bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde).
§ 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Auftraggebers betreffen, unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihm bekannt geworden sind.
(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar, die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen, insbesondere eine Beschreibung der Art der Verletzung, die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Soweit Informationen nicht zugleich bereitgestellt werden können, werden sie unverzüglich nachgereicht.
(3) Der Auftragnehmer ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung betroffener Personen obliegen dem Auftraggeber.
§ 10 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere das Bestehen einer Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und die Wahrung ihrer Rechte, verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Verarbeitungsergebnisse in Bezug auf datenschutzrechtliche Bestimmungen feststellt.
(3) Der Auftraggeber prüft vor Beginn der Verarbeitung und regelmäßig, ob die in Anhang B beschriebenen Maßnahmen für die von ihm verarbeiteten Daten angemessen sind. Die Sicherheit der vom Auftraggeber verwendeten Endgeräte, Zugangsdaten und Rollenzuweisungen liegt in seinem Verantwortungsbereich.
§ 11 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
(1) Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit und bis zu dreißig (30) Tage nach Vertragsende seine Daten über die Exportfunktionen der Software herunterladen (Rückgabe). Eine darüber hinausgehende Rückgabe in anderer Form erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers aus den Produktivsystemen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Daten in Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben bzw. gelöscht; bis dahin sind sie vor einer weiteren Verarbeitung geschützt.
(3) Die Löschung wird dem Auftraggeber auf Anfrage in Textform bestätigt.
§ 12 Nachweise und Kontrollen
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO und in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Der Nachweis kann insbesondere durch aktuelle Selbstauskünfte, Dokumentationen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Berichte unabhängiger Prüfer oder Zertifizierungen (auch solche der Unterauftragsverarbeiter) erbracht werden.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, Überprüfungen einschließlich Inspektionen selbst oder durch einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchzuführen, soweit die Nachweise nach Abs. 1 im Einzelfall nicht ausreichen. Inspektionen sind mit angemessener Frist (in der Regel mindestens vier Wochen) anzukündigen, während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und dürfen den Betriebsablauf sowie die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden nicht beeinträchtigen. Prüfer, die in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen, können abgelehnt werden. Bei den Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter erfolgt der Nachweis grundsätzlich über deren Zertifizierungen und Prüfberichte.
(3) Für Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung der Nachweise nach Abs. 1 hinausgehen, sowie für Inspektionen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn, die Prüfung wird durch einen Verstoß des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Pflichten veranlasst.
§ 13 Haftung
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (§ 17 der AGB), soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags in Fragen des Datenschutzes vor.
(2) Änderungen dieses Vertrags erfolgen nach dem in § 20 der AGB beschriebenen Verfahren, soweit nicht in § 6 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist.
(3) Sollte das Eigentum oder die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist nach Maßgabe von § 21 Abs. 2 der AGB Hamburg.
Anhang A: Arten der Daten und Kategorien betroffener Personen
Kategorien betroffener Personen:
- Endkunden und Interessenten des Auftraggebers (einschließlich Ansprechpartnern bei Firmenkunden) sowie Nutzer des öffentlichen Konfigurators;
- Beschäftigte und sonstige Nutzer des Auftraggebers (z. B. Inhaber, Büro- und Werkstattmitarbeiter, Steuerberater);
- Lieferanten, Dienstleister und sonstige Geschäftspartner des Auftraggebers, soweit sie in Belegen oder Kontoumsätzen erscheinen.
Arten personenbezogener Daten:
- Stamm- und Kontaktdaten (z. B. Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer);
- Fahrzeugdaten (z. B. Hersteller, Modell, Farbe, amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand, Zustand und Schäden);
- Bilddaten (Fotos von Fahrzeugen, gegebenenfalls mit darauf erkennbaren Personen oder Gegenständen) und Unterschriften;
- Vertrags- und Abrechnungsdaten (z. B. Angebote, Aufträge, Rechnungen, Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungseingänge);
- Buchhaltungsdaten (z. B. Eingangsbelege und deren Inhalte, Kontoumsätze mit Namen, IBAN und Verwendungszweck, Buchungssätze);
- Planungs- und Beschäftigtendaten (z. B. Einsatzplanung, geplante Arbeitsstunden, Abwesenheiten, Rollen und Zugangsdaten der Nutzer);
- Kommunikationsdaten (z. B. Inhalte, Empfänger und Versandstatus von E-Mails, Annahmen von Online-Angeboten, Anfragen aus dem Konfigurator);
- technische Protokolldaten (z. B. IP-Adressen, Zeitstempel, Aktivitätsprotokolle innerhalb der Software).
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen.
Anhang B: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Betrieb der Systeme ausschließlich in professionellen Rechenzentren der Hosting-Dienstleister mit physischer Zutrittssicherung (z. B. Zugangskontrollsysteme, Videoüberwachung, Sicherheitspersonal) nach deren Zertifizierungen; keine Speicherung von Kundendaten auf Servern in Büroräumen des Auftragnehmers.
- Zugangskontrolle: Anmeldung nur mit persönlichen Zugangsdaten; Speicherung von Passwörtern ausschließlich als kryptografischer Hash; Begrenzung von Anmeldeversuchen zum Schutz vor automatisierten Angriffen; administrative Zugänge zu Servern nur über verschlüsselte Verbindungen und nur für berechtigte Personen; Beschränkung öffentlich erreichbarer Dienste auf das Erforderliche.
- Zugriffskontrolle: Rollen- und Rechtekonzept in der Software (z. B. Inhaber, Büro, Mitarbeiter, Steuerberater), mit dem der Auftraggeber Zugriffe auf Preise, Umsätze und Buchhaltungsdaten beschränken kann; administrative Zugriffe beim Auftragnehmer nur durch berechtigte Personen nach dem Need-to-know-Prinzip; Ablage hochgeladener Dateien außerhalb des öffentlich erreichbaren Webverzeichnisses mit Auslieferung nur nach Berechtigungsprüfung.
- Trennungskontrolle: logische Mandantentrennung; Datenbankabfragen auf Mandantendaten sind an die Kennung des jeweiligen Kunden gebunden.
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung: Verschlüsselung aller Verbindungen zwischen Endgerät und Software per TLS (HTTPS, HSTS); verschlüsselte Übertragung zu Unterauftragsverarbeitern; öffentliche Links (z. B. Angebotsannahme) mit zufällig erzeugten, nicht erratbaren Kennungen.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Übermittlungen nur über verschlüsselte Verbindungen; Weitergabe an Dritte nur auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. E-Mail-Versand, Export) oder an Unterauftragsverarbeiter nach Anhang C.
- Eingabekontrolle: Protokollierung wesentlicher Vorgänge in der Software (z. B. Erstellen, Versenden und Abschließen von Belegen) mit Zeitpunkt und Nutzer; Festschreibung abgeschlossener Rechnungen.
- Schutz vor Manipulation: Prüfung von Formularübermittlungen mit Tokens gegen Cross-Site-Request-Forgery, ausschließlich parametrisierte Datenbankabfragen, Kodierung von Ausgaben, Sicherheits-Header, Prüfung hochgeladener Dateien.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- regelmäßige automatisierte Datensicherungen der Datenbank und der hochgeladenen Dateien mit Aufbewahrung getrennt vom Produktivsystem;
- Einspielen von Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Software in angemessenen Abständen;
- Überwachung der Systeme auf Verfügbarkeit und Fehler;
- Infrastruktur bei Hosting-Dienstleistern mit redundanter Strom- und Netzanbindung sowie Brandschutz nach deren Standards;
- dokumentiertes Vorgehen zur Wiederherstellung aus Datensicherungen.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Datenschutz-Management: Verpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit; Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten;
- Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen mit Meldewegen nach § 9 dieses Vertrags;
- datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO), z. B. keine Preise und Umsätze für die Rolle „Mitarbeiter“;
- Auftragskontrolle: sorgfältige Auswahl der Unterauftragsverarbeiter, Abschluss von Verträgen nach Art. 28 DSGVO und, soweit erforderlich, Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO;
- regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen an den Stand der Technik.
Anhang C: Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragnehmer setzt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die folgenden Kategorien von Unterauftragsverarbeitern ein. Firmierung, Anschrift und Verarbeitungsorte der jeweiligen Dienstleister teilt der Auftragnehmer auf Anfrage mit.
- Hosting und Datenbank (DigitalOcean): Betrieb der Server, der Datenbank und des Dateispeichers der Software, einschließlich Datensicherungen. Betroffen sind alle in Anhang A genannten Daten.
- E-Mail-Versand (Postmark / ActiveCampaign): technischer Versand von E-Mails aus der Software (z. B. Angebote, Rechnungen, Erinnerungen, Systembenachrichtigungen). Betroffen sind Empfängeradressen, Inhalte und Anhänge der E-Mails sowie Versand- und Zustellstatus.
- KI-Belegerkennung (OpenAI): automatische Auslesung von Eingangsbelegen, nur wenn der Auftraggeber die Funktion nutzt. Betroffen sind die übermittelten Belegdateien und deren Inhalte.
- Hosting der Website folienflow.de (Vercel): Bereitstellung der Informationswebsite. Dabei werden im Regelfall nur technische Zugriffsdaten der Website-Besucher verarbeitet, keine Daten aus der Software.